Unsichtbare Sicherheit im Gebäude
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Kaum eine Vorschrift wird die Bau- und Immobilienbranche in den kommenden Jahren so grundlegend verändern wie die neue EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024. Viele Zukunftsthemen werden jetzt sukzessive zur Pflicht: CO₂-Bilanzen im Energieausweis, der Ausstieg aus fossilen Heizsystemen, Nullemissionsstandards für Neubauten und digitale Gebäudemodelle für jedes Projekt.
Viele stellen sich jetzt die Frage: Reichen unsere bisherigen Prozesse und Produkte noch aus? Welche Anforderungen kommen konkret auf uns zu. Und ab wann? Wer zu lange wartet, läuft Gefahr, bei Ausschreibungen, Genehmigungen oder Finanzierungen außen vor zu bleiben. Die gute Nachricht: Wer sich rechtzeitig mit den neuen Vorgaben beschäftigt, kann nicht nur Risiken vermeiden, sondern auch gezielt Wettbewerbsvorteile gewinnen.
In diesem Blog erfahren Sie, was die EPBD 2024 im Kern fordert, wen sie betrifft und welche Schritte jetzt entscheidend sind. Darüber hinaus bieten wir Ihnen am Ende des Blogs den Download unseres Whitepapers an, das noch viele weitere wertvolle Informationen für Sie enthält.
Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024 (Energy Performance of Buildings Directive) ist am 28. Mai 2024 in Kraft getreten. Sie bildet den regulatorischen Rahmen für die Dekarbonisierung des europäischen Gebäudesektors. Die EPBD 2024 setzt dafür verbindliche Ziele, Mindeststandards und Nachweispflichten. Alle Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben innerhalb von 24 Monaten in nationales Recht überführen.
Ziel der Richtlinie ist es, den Gebäudebestand in der EU bis spätestens 2050 klimaneutral zu machen. Der Handlungsdruck ist hoch: Gebäude verursachen aktuell rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und 35 Prozent der CO₂-Emissionen. Drei Viertel des Bestands gelten als energetisch ineffizient, die jährliche Sanierungsquote liegt bei nur einem Prozent.
Mit der EPBD 2024 sollen diese Werte deutlich verbessert werden. Die Richtlinie verpflichtet zu konkreten Maßnahmen über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes: von der Planung über Bau und Betrieb bis hin zu Rückbau und Entsorgung. Entscheidend ist dabei nicht nur der Energiebedarf im Betrieb, sondern die Gesamtbilanz aller Emissionen.
Die EPBD 2024 stellt nicht nur neue Anforderungen an Gebäude, sondern strukturiert die Regeln für Planung, Bau und Betrieb neu. Im Fokus stehen fünf zentrale Vorgaben:
Ab 2030 dürfen neue Gebäude keine vor Ort verursachten CO₂-Emissionen mehr aufweisen. Für öffentliche Neubauten gilt das bereits ab 2028. Der Energiebedarf muss niedrig sein und über erneuerbare Quellen gedeckt werden.
Mindestens 16 Prozent der Nichtwohngebäude mit schlechtester Effizienzklasse müssen bis 2030 saniert werden, bis 2033 sogar 26 Prozent. Für Wohngebäude gelten nationale Reduktionsziele beim Primärenergieverbrauch.
Ab 2025 entfällt die Förderung für neue fossile Heizkessel. Der vollständige Ausstieg soll bis spätestens 2040 erfolgen. Mitgliedstaaten können nationale Einbauverbote erlassen.
Ab 2028 muss bei Neubauten mit mehr als 1.000 m² das Treibhauspotenzial im Energieausweis ausgewiesen werden, ab 2030 bei allen Neubauten. Bewertet wird der gesamte Lebenszyklus.
BIM-Modelle, digitale Nachweissysteme und automatisierte Monitoringlösungen werden Pflicht. Sie dienen als Grundlage für Planung, Betrieb, Nachweise und Förderungen.
Die neuen Vorgaben der EPBD Gebäuderichtlinie 2024 greifen tief in bestehende Strukturen ein und sie lassen keinen Akteur im Bauwesen unberührt. Entscheidend ist jetzt, die eigene Rolle zu kennen, den Zeitplan zu verstehen und die richtigen Schritte einzuleiten. Wer früh handelt, kann regulatorische Risiken vermeiden und sich gezielt Vorteile verschaffen.
Die Anforderungen an Planung und Nachweisführung steigen durch die EPBD Directive von 2024 deutlich. Bereits in der frühen Entwurfsphase sind künftig CO₂-Bilanzen zu erstellen, Umweltauswirkungen zu bewerten und digitale Gebäudemodelle aufzubauen. Lebenszyklusanalysen (LCA) werden ebenso verpflichtend wie die Nutzung von Building Information Modeling (BIM). Wer Projekte künftig zur Genehmigung oder Förderung bringen will, muss belastbare Emissionsdaten, Umweltproduktdeklarationen (EPDs) und vollständige digitale Dokumentationen liefern. So verändert die EPBD-Planungsprozesse grundlegend und macht neue Kompetenzen, Tools und Schnittstellen erforderlich.
Die Wirtschaftlichkeit eines Bauvorhabens hängt künftig nicht mehr nur von Mieteinnahmen, Energieeffizienz oder Baukosten ab. Entscheidend wird, ob das Projekt EPBD-konform ist und damit Zugang zu Genehmigungen, ESG-konformer Finanzierung und Fördermitteln erhält. Ohne CO₂-Bilanz, emissionsarme Technik und digitale Nachweise kann ein Projekt scheitern. Investoren sollten daher frühzeitig die regulatorischen Anforderungen in die Projektentwicklung integrieren und sicherstellen, dass alle Beteiligten die nötigen Nachweise liefern. Auch im Bestand steigt der Druck: Ineffiziente Gebäude verlieren an Wert und Vermietbarkeit.
Die EPBD-Richtlinie verpflichtet Mitgliedstaaten dazu, gezielt gegen ineffiziente Bestandsgebäude vorzugehen. Eigentümer müssen daher prüfen, ob ihre Immobilien betroffen sind. Insbesondere in den Energieklassen F und G. Ab 2026 sind konkrete Nachweise und Sanierungsfahrpläne erforderlich. Wer sich darauf nicht vorbereitet, riskiert wirtschaftliche Verluste, regulatorische Eingriffe oder Förderausschlüsse. Auch der Betrieb verändert sich: Gebäude müssen künftig laufend überwacht, Emissionen dokumentiert und digitale Monitoringdaten verfügbar gemacht werden. Und zwar nicht nur für den Eigentümer, sondern auch für Mieter und Behörden.
Umweltproduktdeklarationen, CO₂-Bilanzen und digitale Produktdaten werden zur Voraussetzung für Marktzugang und Ausschreibungsfähigkeit. Ohne verifizierte Emissionswerte und dokumentierte Lebenszyklusdaten ist eine Berücksichtigung in Planung, Zertifizierung oder Förderung künftig kaum noch möglich. Gefragt sind Systeme mit belastbaren Nachweisen – idealerweise in Form von EPDs. Entscheidend ist nicht mehr nur die technische Leistung eines Produkts, sondern die nachgewiesene Umweltwirkung über den gesamten Lebenszyklus.
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Mit der EPBD 2024 rückt erstmals auch die technische Gebäudeausrüstung ins Zentrum der CO₂-Bewertung. Rohrleitungssysteme, Dämmmaterialien und Verteilsysteme müssen künftig ihre Umweltwirkungen über den gesamten Lebenszyklus nachweisen: von der Herstellung bis zum Rückbau.
Besonders relevant ist dabei die sogenannte graue Energie – also die Emissionen, die bei Herstellung, Transport, Einbau, Wartung und Entsorgung eines Bauprodukts entstehen. In energieeffizienten Neubauten macht sie oft mehr als 50 Prozent der Gesamtemissionen aus. Ab 2028 sind entsprechende Daten im Energieausweis verpflichtend anzugeben, ab 2030 für alle Neubauten.
Damit verändert sich auch die Rolle der Produkte. Gefordert sind Systeme mit geprüften Umweltproduktdeklarationen (EPD) und digitalen Schnittstellen für BIM-Modelle und CO₂-Bilanzen.
Rohrleitungssysteme von aquatherm sind so dokumentiert, wie es die EPBD künftig fordert. Alle relevanten Umweltdaten liegen in Form geprüfter Umweltproduktdeklarationen (EPD) vor. Die EPDs von aquatherm basieren auf einer Cradle-to-Gate-Betrachtung und erfassen den Lebenszyklus von der Rohstoffgewinnung bis zum Werkstor. Zusätzlich enthalten die aquatherm Umweltproduktdeklarationen auch die Module C (Entsorgungsphase) und D (nächstes Produktsystem) entsprechend den Anforderungen der EN 15804+A2. Die Umweltproduktdeklarationen sind nicht nur Grundlage für CO₂-Bilanzen im Energieausweis, sondern auch für Nachhaltigkeitszertifikate wie LEED, BREEAM und DGNB.
Die EPBD 2024 ist mehr als eine technische Vorgabe. Sie ist ein Fahrplan mit klaren Fristen, verbindlichen Zielen und konkreten Anforderungen. Die Umsetzung erfolgt in mehreren Phasen.
Die EPBD 2024 verändert die Regeln für nachhaltiges Bauen und Sanieren in der gesamten EU. Wer jetzt wissen will, was genau auf ihn zukommt, findet im Whitepaper die Antworten. Und zwar klar und verständlich formuliert.
Das Whitepaper gibt einen strukturierten Überblick und zeigt, wie Sie die Vorgaben in der Praxis umsetzen können.
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